Finanzierung/ Leasing
TÜV & ASU
Kundendienst
Sie wollen sich ein neues Auto kaufen?

Eventuell einen EU-Neuwagen?

Um Sie bereits vorab möglichst umfassend zu informieren, haben wir die häufigsten Fragen und Antworten hier zusammengestellt – denn

Autokauf ist Vertrauenssache.
 1.  Wieviel lässt sich beim Kfz-Import sparen?

Beim Kauf eines EU-Neuwagens können Sie – je nach Marke und Modell – bis zu 30 % der UVP* sparen.
*UVP = unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, ohne Transportkosten.

 2.  Woher kommt der Preisunterschied beim Kfz-Import?

Der Preisunterschied zu Fahrzeugen von deutschen Händlern hat verschiedene Gründe.
Zum einen werden in einigen EU-Ländern, wie z.B. in den Niederlanden oder Dänemark, eine höhere Mehrwertsteuer sowie zusätzlich eine Luxussteuer erhoben, die beim Import der Fahrzeuge nach Deutschland nicht bezahlt werden muss. Es fällt nur die Deutschland derzeit gültige Mehrwertsteuer an, die wir an das Finanzamt abführen.

Damit die Kunden im Ausland sich die Fahrzeuge auch leisten können, werden die Nettopreise für die Fahrzeuge von den Herstellern niedriger angesetzt. Ein weiterer Grund für niedrigere Importpreise liegt im Wettbewerb unter den Händlern. Damit z.B. Volkswagen seine Modelle in Italien verkaufen kann, müssen die Fahrzeuge gegenüber den italienischen Herstellern preislich günstiger und mit mehr Zubehör anbieten, da die Italiener ansonsten eher Fahrzeuge aus eigener Herstellung bevorzugen. Zusätzlich profitieren Sie von unseren guten Einkaufskoditionen.

Mit anderen Worten: Sie sparen bares Geld durch die unterschiedlichen Werksabgabepreise, unsere Großabnehmerkonditionen und die unterschiedlichen Steuersysteme in Europa.

 3.  Warum bestelle ich als Kunde das Fahrzeug nicht direkt beim ausländischen Vertragshändler?

Durch die Abnahme größerer Mengen im Ausland bekommen wir zusätzliche Sonderkonditionen eingeräumt, die Sie als Endkunde normalerweise dort nicht bekommen. Damit ist es für Sie preislich interessanter Ihren Neuwagen bei uns zu kaufen.
Weiterhin erledigen wir für Sie sämtliche Formalitäten wie Kfz-Brieferstellung, Abführung der Mehrwertsteuer und eventuelle TÜV-Gutachten.

 4.  Was ist eigentlich Re-Import?

Als Re-Import bezeichnet man Fahrzeuge, die zunächst ins Ausland exportiert wurden und die wir dann wieder zurück nach Deutschland importieren.

 5.  Sind Importfahrzeuge minderwertig?

Nein. Viele der Re-Importe werden sogar in Deutschland gefertigt. Aus Kostengründen sind die meisten Hersteller dazu übergegangen, in einem Werk einen bestimmten Fahrzeugtyp für ganz Europa zu produzieren.

 6.  Sind Importe anders ausgestattet?

Die Ausstattung ist mit der in Deutschland vergleichbar. In vielen Fällen ist sie sogar deutlich besser. Also mehr Auto für das gleiche oder weniger Geld.

 7.   Wie steht es mit der Werksgarantie?

Alle Neuwagen besitzen eine Werksgarantie, die bei jedem Vertragshändler in Deutschland und im europäischen Ausland in Anspruch genommen werden kann.
Jedes Fahrzeug wird mit einem abgestempelten Serviceheft eines autorisierten Vertragshändlers ausgeliefert.

Zusätzlich können Sie bei uns gegen Aufpreis eine Garantieverlängerung (Baugruppengarantie) von 12 bzw. 24 Monaten abschließen, die sich an die übliche Werksgarantie anschließt.

 8.  Liefern Sie mir mein Fahrzeug auch aus?

Selbstverständlich organisieren wir, auf Ihren Wunsch, auch den Transport des Fahrzeuges bis vor Ihre Haustür. Diesen Lieferservice können Sie bei uns kostengünstig buchen.

Vorab bereits einige Informationen:
  • Sie können den Lieferservice direkt bei der Fahrzeugbestellung, aber auch noch kurz vor der Auslieferung buchen.
  • Wir senden Ihnen in diesem Fall die Unterlagen - Kfz-Brief und Fahrzeugrechnung incl. Transportkosten - per Post zu.
  • Sobald der gesamte Rechnungsbetrag auf unserem Konto eingegangen ist, liefern wir Ihr Fahrzeug aus.
  • Sie erhalten Ihr Fahrzeug innerhalb einer Woche. Um den genauen Liefertermin abzustimmen, setzen wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung.

 9.  Gibt es bei Importen andere Motorvarianten?

Nein. Die Motorvarianten von ausländischen Fahrzeugen entsprechen im Großen und Ganzen denen von deutschen Fahrzeugen.

Dafür sorgt auch die Europäische Union. Seit 1993 gibt es in der EU einheitliche Zulassungsrichtlinien für Kraftfahrzeuge. Die Fahrzeuge sind mit einer so genannten EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, dem COC, ausgestattet. Die Norm besagt, das alle Fahrzeuge, die für Länder der Europäischen Union gebaut werden, die gleichen technischen Grundvoraussetzungen erfüllen müssen.

10.  Gut zu wissen!

Einige Punkte, die für jeden korrekt arbeitenden Importeur selbstverständlich sind:
  • Alle Fahrzeuge, die wir Ihnen anbieten, sind NEUFAHRZEUGE ohne Tageszulassung, incl. deutschen Kfz-Briefs, abgestempeltem Serviceheft und Überführung frei bis Händler. Sollte aus importtechnischen Gründen eine Tageszulassung notwendig sein, so teilen wir das dem Kunden vor der Kaufentscheidung mit.
  • Die Fahrzeuge werden per Transporter zum Händler überführt.
  • Wir legen großen Wert jeden Kunden entsprechend seiner Situation zu beraten.
  • Wir kaufen nur bei seriösen und kompetenten Lieferanten (Vertragshändlern). Wichtig ist uns dabei, dass die bestellten Fahrzeuge geliefert werden und die vom Lieferanten genannte Lieferzeit der Realität entspricht.
Weiterführende Informationen zum Fahrzeugkauf aus EU-Ländern finden Sie im Internet unter   www.adac.de,    oder setzten Sie sich direkt mit dem ADAC in Verbindung.

11.  Wie funktioniert die Zulassung?

Sie erhalten von uns alle notwendigen Unterlagen für die Zulassung Ihres neuen Fahrzeuges.
Die Fahrzeuge besitzen 3 Jahre TÜV und ASU.
Gerne senden wir Ihnen den Kfz-Brief vorab zur Anmeldung zu, damit Sie Ihren Neuwagen mit dem endgültigen Kennzeichen abholen können.
Tel. +49 8552/ 974 710